Durch die Einführung der Leitperspektive Berufliche Orientierung (BO), des Fachs Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) und die neue Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung (VwV BO) erfährt Berufliche Orientierung von Jugendlichen eine deutlich gesteigerte Wertstellung an allen Schulen. Die bereits in Klassenstufe 5 einsetzende verbindliche und individuelle BO unterstützt die Schülerinnen und Schülern eine qualifizierte Entscheidung im Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf treffen zu können. Die Berufliche Orientierung an Schulen umfasst sowohl Maßnahmen der Ausbildungsorientierung als auch der Studienorientierung.
Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV BO) werden Rahmenbedingungen geschaffen, um den Prozess der Beruflichen Orientierung an allen auf der Primarstufe aufbauenden allgemein bildenden Schulen zu verankern. Hintergrund der Verwaltungsvorschrift ist eine Rahmenvereinbarung zwischen Schule (Kultusministerium) und Berufsberatung (Bundesagentur für Arbeit). Grundtenor: „Kein Jugendlicher soll verloren gehen“!
Das schulische Konzept zur Berufsorientierung wird jedes Jahr an einem Informationsabend den Eltern der Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klassen vorgestellt.
Praxiserfahrungen sind unterrichtsbezogene schulische Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Art, Umfang und Zeitpunkt der Praxiserfahrungen orientieren sich an den Bedürfnissen, Stärken und Interessen der Schülerinnen und Schüler und berücksichtigen dabei die Ergebnisse von Lernstandserhebungen, Kompetenz- und Potenzialanalysen sowie die strukturellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule.
Praxiserfahrungen können in unterschiedlichen Klassenstufen umgesetzt werden. Sie können durch Begegnungen mit Kooperationspartnern, vor allem in Form von Betriebsbesichtigungen, Betriebserkundungen, Arbeitsplatzerkundungen, kooperativen Projekten, ein- und mehrtägigen Praktika erfolgen.
An allen Schularten sind für Praxiserfahrungen mindestens zehn Unterrichtstage verpflichtend vorzusehen, wovon mindestens fünf Tage im Rahmen eines mehrtägigen Praktikums (siehe Nummer 3.2) zu absolvieren sind.
Verpflichtende Praxiserfahrungen können auch an schulfreien Tagen oder in der unterrichtsfreien Zeit als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden; dadurch darf der verpflichtende zeitliche Umfang nicht unterschritten werden.
Verpflichtende Praxiserfahrungen im Rahmen der beruflichen Orientierung sind im Unterricht vor und nachzubereiten. Dafür ist Unterrichtszeit in angemessenem Umfang einzuplanen.
Eine praktikumsbegleitende Lernaufgabe (Praktikumsbericht) unterstützt die Vor- und Nachbereitung eines Praktikums. Sie verbindet das Lernen in der Schule mit dem Lernen und Arbeiten an der Praktikumsstelle. Eigene Interpretation: Insofern auch der Nachweis inhaltlicher Kompetenzen des Fächerverbunds WBS in der Lernaufgabe aufgezeigt werden, kann die Lernaufgabe (Praktikumsbericht) in die Leistungsfeststellung WBS aufgenommen werden.
Der von der Schulleitung beauftragten Lehrkraft beziehungsweise den beteiligten Lehrkräften (verantwortliche Lehrkraft) obliegt die schulische Aufsichtspflicht, soweit sie sich unter den besonderen Verhältnissen der jeweiligen Praxiserfahrung verwirklichen lässt.
Die Teilnahme an Praxiserfahrungen, insbesondere Praktika, setzt eine frühzeitige Information der Erziehungsberechtigten voraus. Die Schule klärt über Ziele, Art und Umfang der Praxiserfahrungen auf und weist auf allgemeine Anforderungen hin, wie etwa Sicherheitsaspekte, zusätzliche Kosten (auch Fahrtkosten), Versicherungsschutz.
Für die Organisation und Durchführung verpflichtender Praktika entwickeln die Schulen geeignete Formen, die die Beratung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler vor, während und nach dem Praktikum ermöglichen und das Erreichen der Praktikumsziele unterstützen.
Mehrtägige Praktika sollen bei einer Praktikumsstelle stattfinden.
Vorrangig sind Praktikumsstellen mit Sitz in der Region der jeweiligen Schule zu wählen. Im Einzelfall können überregionale oder auch im Ausland gelegene Angebote in Betracht kommen, wenn die Zielsetzungen der Maßnahme in der Region nicht oder nur teilweise zu erreichen wären oder wenn ein Bezug zur Profilbildung der jeweiligen Schule besteht.
Ergänzend zu verpflichtenden Praxiserfahrungen kann den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, weitere Praxiserfahrungen in der unterrichtsfreien Zeit umzusetzen (beispielsweise Wochenend- oder Ferienpraktika, Projekte an außerschulischen Lernorten).
Selbstfindung/Teamfindungsprozesse im Rahmen der „Weichen Landung Klasse 5“ und ähnlicher Schulprogramme
Boys- Girlsday – Praxiserfahrungen
Präsentationen „Beruf meines Vaters/meiner Mutter“ und/oder „Mein Traumberuf“ im Rahmen der Medienbildung
Vorstellung von Berufsbildern im Unterricht
Elterninformationsabende zur Berufsorientierung
Eltern als Experten
Schattenpraktikum
Profil-AC
BORS-Basics
Nutzung von Berufsorientierungsportalen im Internet
Nutzung von Berufsorientierungs-Apps
Ausgabe von Infomaterial der Arbeitsagentur (Beruf aktuell, Zeitschriften)
Talentportfolio, Berufswahlportfolio
Meisterklassen (Bank, HDM, SAP u.a.)
Berufspaten
Kooperatives Übergangsmanagement (KÜM)
Praktikumsplatzsuche
Bewerbungsanschreiben und Lebenslauf
Berufspraktikumswoche Ende Klasse 8
Berufspraktikumswoche Mitte Klasse 9
Jahrmarkt der Berufe
Walldorfer Nacht der Ausbildung
andere Berufsmessen
Betriebserkundungen
Angebote der Talentcompany
Jobwall der Talentcompany und Aushangtafeln
Besuch des Berufsinformationszenztrums der Arbeitsagentur
Sprechstunde der Berufsberatung der Arbeitsagentur
Abend der weiterführenden Schulen
Schnuppertag an beruflichen Schulen
BORS-Trainingsangebote der Kooperationspartner