01 Sep 2013

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) trennt in § 90 pädagogische Erziehungsmaßnahmen und schwerwiegendere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Den genauen Wortlaut zeigt dieser Auszug aus dem Schulgesetz:

Schulgesetz (PDF, 37 KB)

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