Fernlernunterricht
Für den Fernlernunterricht gelten folgende Vorgaben des Landes Baden-Württemberg: Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernlernunterricht unterliegt der Schulpflicht. Eine Nichtteilnahme am Fernunterricht wird deshalb wie eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht behandelt. Der Fernunterricht bildet den Präsenzunterricht möglichst nach Stundenplan ab. Alle Fächer der Stundentafel werden, soweit möglich, durch den Fernunterricht abgedeckt. Die Lehrkraft kommuniziert […]