10 Dez 2020

Umgang mit Krankheitssymptomen und positiven Tests

Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern.

Falls Ihr Kind Krankheits- bzw. Erkältungssymptome zeigt, befolgen Sie bitte die Hinweise des Landesgesundheitsamt, die hier zusammenfassend dargestellt sind:

Wenn Kinder offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teilnahme am Untericht über Symptome klagen, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.

Was ist, wenn Corona in der Klasse meines Kindes auftritt?

Sollte ein Kind einer Klasse positiv auf das Corona-Virus getestet werden, geht das Gesundheitsamt aufgrund der bestehenden Maskenpflicht zunächst davon aus, dass Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte nicht als „Kontaktpersonen der Kategorie 1“ bzw. „Clusterschüler“ eingestuft werden müssen, d.h. nicht automatisch die ganze Klasse in Quarantäne muss.

Sollte sich im persönlichen Gespräch mit der erkrankten Person herausstellen, dass es doch enge Kontakte ohne Maske gab, müssen auch nur die tatsächlich betroffenen Schülerinnen und Schüler in Quarantäne. Diese dauert in der Regel 10 Tage ab dem letzten Kontakt mit der erkrankten Person und kann nach aktueller Rechtslage durch einen PCR- oder Antigen-Test mit negativem Ergebnis frühestens ab dem fünften Tag beendet werden.

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