25 Jul 2019

Informationen zur Abschlussprüfung 2020

Wir haben hier wichtige Termine und Informationen für die Schülerinnen und Schüler und die Eltern der Klassen 10 zusammengestellt.

Eine Information der Eltern erfolgt durch die Schulleitung auch am Klassenpflegschaftsabend am 1.10.2019 (Download der Präsentation).

Wichtige Termine:

11.-15.11.19        Eurokomprüfung

22.04.20               schriftliche Prüfung Deutsch                         Beginn 8.00 Uhr

24.04.20               schriftliche Prüfung Mathematik                   Beginn 8.00 Uhr

28.04.20               schriftliche Prüfung Englisch                         Beginn 8.00 Uhr

 

Nicht vergessen: Zu den aufgelisteten Prüfungsterminen kommen noch die Termine der „Fachinternen Überprüfungen“ (FIP) im Wahlpflichtfach (Technik/MUM/Französisch) und in NWA dazu!

 

Deutsch

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Aufsatz. Den Prüflingen stehen vier Aufgaben zur Wahl:

  1. Texte beschreiben, Lyrik;
  2. Texte beschreiben, Prosa;
  3. Texte lesen, auswerten und schreiben;
  4.  Produktiver Umgang mit Texten.

Die Aufgabe 3 „Texte lesen, auswerten und schreiben” hat als Rahmenthema „Herausforderung Digitalisierung”.  Zur Eingrenzung des Themas dient die Mindmap. Texte aus dem Kompendium, aus denen Textstellen wörtlich übernommen werden, müssen dem Prüfungsaufsatz beigelegt werden.

Die Aufgabe 4 „Produktiver Umgang mit Texten” bezieht sich auf eine Ganzschrift (Prüfung 2020: „Der Richter und sein Henker von Friedrich Dürrenmatt“.). Die SchülerInnen dürfen ihre eigenen Exemplare mit eingetragenen Randnotizen verwenden.

In der schriftlichen Prüfung darf ein Rechtschreibwörterbuch verwendet werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten.

Mathematik

Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik setzt sich aus einem Pflichtbereich und einem Wahlbereich zusammen. Im Wahlbereich werden vier Aufgaben angeboten, von denen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer drei auswählen und den Schülerinnen und Schülern vorlegen. Im Rahmen der Prüfung sind die Aufgaben des Pflichtbereichs und zwei der drei vom Fachlehrer bzw. von der Fachlehrerin ausgewählten Aufgaben des Wahlbereichs zu fertigen.

Die Benutzung einer zugelassenen Formelsammlung – ohne Ergänzungen des Schülers – eines nicht programmierbaren elektronischen Taschenrechners sowie von Parabelschablone und Zeichengeräten ist erlaubt.

Die Formelsammlung muss rechtzeitig vor der Prüfung eingesammelt und geprüft werden. Sie wird den Schülern bei der Prüfung ausgegeben.

Die Arbeitszeit beträgt 180 Minuten.

Englisch

Vor der schriftlichen Prüfung findet als mündlicher Pflichtbereich im ersten Halbjahr (1. Kompaktwoche 11.11.-15.11.19) die EuroKomprüfung statt, die ca. 15 Min. je Schülerin bzw. Schüler dauert.

Die schriftliche Prüfung in der Pflichtfremdsprache besteht aus den Teilbereichen: textorientierte Aufgaben, kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen, themengebundene Sprachproduktion sowie Anwendung erworbenen Arbeitstechniken und methodischen Fertigkeiten. Insgesamt stehen den Schülern dafür 120 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung.

In den schriftlichen Prüfungen darf kein Wörterbuch verwendet werden.

Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. .

 

Täuschungshandlung

Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.

Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.

Das Mitführen von Handys und anderen kommunikationselektronischen Medien in der Prüfung ist verboten und gilt als Täuschungshandlung im Sinne von § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Abschlussprüfung an Realschulen. Die Schülerinnen und Schüler müssen hierüber und über die nach der Prüfungsordnung vorgesehenen Folgen nochmals eindeutig vor dem Prüfungsbeginn informiert werden.

Rechtschreibwörterbücher und Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Zusätze enthalten.

„Smartwatches“ in Prüfungen

Armbanduhren mit der Funktionalität eines Computers und Zugang zum Internet (sog. smartwatches) sind zwischenzeitlich weit verbreitet. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass solche Uhren ebenso wie Mobiltelefone nicht zugelassene Hilfsmittel im Sinne der Prüfungsordnungen sind, so dass bereits das Mitsichführen nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben als Täuschungshandlung anzusehen ist.

Die Teile der Prüfung, an denen der Schüler/die Schülerin ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils mit „ungenügend“ (6) bewertet. Ein wichtiger Grund ist z.B. Krankheit. Bei Krankheit, die der Arzt bestätigt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Sie wird zu einem Nachtermin nachgeholt (s. § 8).

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung besteht ausschließlich aus der fächerübergreifenden Kompetenzprüfung und kann sich auf Wunsch des Schülers auf die Fächer der schriftlichen Prüfung (D/E/M) erstrecken. Vor dieser Entscheidung ist der Schüler/die Schülerin verpflichtet, sich von der jeweiligen Fachlehrkraft beraten zu lassen. Diese Beratung wird schriftlich bestätigt.

Ob sich die Prüfung zusätzlich auf weitere Fächer erstreckt, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Diese Prüfungsfächer werden dem Schüler etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung bekannt gegeben.

Weitere wichtige Termine

07.10.2019 1. Beratungsnachmittag zur Kompetenzprüfung ab 13:45 Uhr in einzelnen Räumen (Raumplan). An diesem Nachmittag sind alle Lehrkräfte der 10. Klasse anwesend, um Schülergruppen bei der Themenfindung zu beraten.
bis 18.10.2019 Meldung der Themen für die FÜK durch die Schülergruppen. Nach Genehmigung der Themen durch die Schulleitung werden zwei Lehrkräfte zur Betreuung zugewiesen.
11.11. – 15.11.2019 EuroKom-Prüfung in Englisch
29.11.2019 FÜK Einteilung: Information an die Schüler über das genehmigte Thema und die Zuteilung des betreuende und prüfenden Lehrerteams.
16.12.2019 Zweites beratendes Treffen zwischen Schüler/Schülerinnen und Lehrkräften.
25.05.2020 Drittes beratendes Treffen zwischen Schüler/Schülerinnen und Lehrkräften.
17.06.2020 Die Schüler/Schülerinnen erfahren durch den/die Klassenlehrer/in die Noten der schriftlichen Prüfungen und der Jahresleistungen
19.06.2020 Spätestens an diesem Tag geben die Schüler/Schülerinnen bis 12.00 Uhr schriftlich an, in welchen der Fächer D/E/M er/sie mündlich geprüft werden will. Dazu wird die schriftliche Beratungsbestätigung abgegeben. Spätere Meldungen bzw. Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Mit diesem Tag endet die Unterrichtspflicht.
ab 22.06.2020 Vorbereitung auf die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FÜK) und gegebenenfalls Besuch des Angebotsunterrichts in D/E/M.
29.06.2020 Der Prüfungsplan hängt aus.
06.07.-10.07.20 Prüfungszeitraum der mündlichen Prüfung.
10.07.2020 Am letzten Tag der mündlichen Prüfung wird in der Aula das Prüfungsergebnis um ca. 14.00 Uhr bekannt gegeben.
24.07.2020 Feierliche Verabschiedung und Übergabe der Zeugnisse in der Astoria-Halle der Stadt Walldorf.

 

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal nach Wiederholung des 10. Schuljahres nochmals ablegen.

Innerhalb eines Jahres nach der Prüfung können die Schüler, Schülerinnen oder Erziehungsberechtigten die schriftlichen Prüfungsarbeiten einsehen. Auf schriftlichen Antrag innerhalb eines Jahres nach der Prüfung werden die Prüfungsarbeiten drei Jahre nach Abschluss der Prüfung ausgehändigt. Wird kein Antrag gestellt, werden die Arbeiten nach Ablauf von 3 Jahren nach der Schlusssitzung vernichtet.

(Auszug aus der Verwaltungsvorschrift vom 24.09.98; KuU S. 303)

 

 

 

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